Terrassenöffnung leider ohne uns

Der Bundesrat hat am 14. April eine Teillockerung in der Gastronomie beschlossen, was heisst das für uns?

Die Terrassen dürfen geöffnet werden mit maximal 4 Personen pro Tisch (ausgenommen Eltern mit Kinder),
Maskenpflicht mit Ausnahme währen der Konsumation ansonsten gilt auch am Tisch die Maskenpflicht.
Der Innenbereich darf nur für die Nutzung der sanitären Anlagen betreten werden und es gilt eine Registrierungspflicht aller Gästedaten.

Da wir über keine feste und wetterbeständige Überdachung verfügen und unsere Parkplätze im Sommer zur Terrasse umfunktionieren,
ist es bei der aktuell instabilen Wetterlage und den niedrigen Temperaturen noch keine Option diese zu öffnen.

Zu gross wäre das Risiko das wir nur sporadisch öffnen können, für unsere Gäste können wir keinen trockenen Ort anbieten falls doch mal Schauer aufziehen.

Wir hoffen das sich das Wetter im Mai etwas stabilisiert, die Temperaturen steigen und/oder wir doch noch den Innebereicht öffnen dürfen.

Wir halten Sie auf dem laufenden.

Ihr Burgwies Team

 

 

Photo by Ivan on Unsplash

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